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Etikettierung von Chemikalien 5 Mai 2021

Delen

Julien Pierre

Etilux

Seit dem 1. Dezember 2012 müssen Chemikalien nach dem GHS-System klassifiziert werden, einem internationalen Kennzeichnungssystem für gefährliche Stoffe, das nach Nummern, Piktogrammen und Gefahrenhinweisen kategorisiert ist. 

Das Etikett ist die erste Informationsquelle auf einem Produkt  

Gemäß den Vorschriften der Königlichen Dekrete vom 24.05.1982 und 11.01.1993 in Bezug auf chemische Substanzen muss der Hersteller oder Vertreiber sicherstellen, dass das Etikett den Vorschriften entspricht und alle erforderlichen Informationen enthält, nämlich:  Produktnamen  

  • spezifische Angabe der Gefahr und die zugehörigen Symbole  
  • Hinweise zu den spezifischen Risiken dieser Gefahren (R-Sätze)  
  • Sicherheitshinweise, um das Risiko zu begrenzen (S-Sätze)  
  • Name und Anschrift des Herstellers oder der Person, die das Produkt in Verkehr gebracht hat  
  • das dem Produkt entsprechende Gefahrensymbol, nämlich 
  • Produktnamen
Etiquetage_produits_chimiques

Die Angaben auf dem Etikett auf der Verpackung oder dem Behälter müssen deutlich lesbar und unauslöschlich sein, damit die spezifischen Gefahrenhinweise und/oder die dazugehörigen Symbole, die Sätze, in denen die Risiken und die Vorsichtshinweise zur Minimierung jedes Risikos angegeben sind, die Aufmerksamkeit der Benutzer auf sich ziehen; insbesondere die Farbe und Darstellung des Etiketts muss so gestaltet sein, dass das Gefahrensymbol und sein Hintergrund klar unterscheidbar sind. 

Das Etikett muss so angebracht werden, dass es horizontal gut sichtbar und lesbar ist, wenn der Behälter in normaler Position ist. 

Das Etikett muss je nach Volumen der Behälter, Beutel oder Umschläge die folgenden Abmessungen haben: 

Fassungsvermögen der Verpackung  Format
kleiner oder gleich 3 l wenn möglich  52 x 74 mm
größer als 3 l und kleiner oder gleich 50 l mindestens  74 x 105 mm
größer als 50 l und kleiner oder gleich 500 l mindestens  105 x 148 mm
größer als 500 l mindestens  148 x 210 mm

Das Etikett muss auf seiner gesamten Oberfläche dauerhaft auf der Verpackung haften. 

Etikettierung und Beschilderung  

Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:  

  • Alle Behälter (Flaschen, Gasflaschen, Tanks, Zisternen usw.) sind gekennzeichnet mit: 
    • Produktnamen
    • Risiko-Sätzen (R-Sätze) und Sicherheits-Sätzen (S-Sätze)
    • entsprechende Piktogramme
    • Name und Anschrift des Herstellers
  • Wenn die Chemikalien in andere Behälter umgefüllt wurden, sind diese ebenfalls mit einem Etikett gekennzeichnet 
  • Die Etiketten und Anweisungen dazu sind in Ihrer Sprache verfasst 

 

  • Alle risikoreichen Räumlichkeiten und Lagerbereiche tragen die Gefahrenpiktogramme für die betreffenden Produkte: 
  • allfälliges Rauchverbot 
  • allfälliges Verbot der Arbeit mit einer offenen Flamme 
  • allfälliges Verbot des Fahrens mit Kraftfahrzeugen 
  • die für die Art des Güterverkehrs spezifische Beschilderung, insbesondere die sogenannte ADR-Beschilderung für den Straßentransport, ist bekannt 

(Quellen: SPF Emploi/SIPPT)

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